1. Wohnungssuche

Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus suchen, lohnt sich oft ein Blick in Zeitungen und Anzeigenblätter.

  • Zum Beispiel erscheint der Sauerlandkurier mittwochs und sonntags und wird kostenlos an alle Haushalte im Kreis Olpe verteilt. Die Angebote aus den Zeitungen werden auch im Internet veröffentlicht.

Haben Sie eine Wohnung gefunden? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Vermieter auf!

  • Meistens ist eine Telefonnummer angegeben,
  • Manchmal ist eine Chiffrenummer aufgeführt → dann müssen Sie einen Brief mit dieser Nummer an die Zeitung schicken, damit diese Ihren Brief an den Vermieter weiterleitet.

Bei der Wohnungssuche kann Ihnen auch das Wohnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde behilflich sein. Dort können Sie einen so genannten WohnungsBerechtigungsSchein (WBS) beantragen, wenn Ihr Einkommen nicht zu hoch ist und Sie eine kosten- günstige Wohnung suchen. Zudem können Mieter in Deutschland Wohngeld beantragen. Dieses hängt von der Anzahl der Mitglieder in Ihrer Wohnung, von der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete ab. Ob Ihnen Wohngeld zusteht, können Sie im Internet unter www.wohngeldrechner.nrw.de prüfen.

Weitere Ansprechpartner können auch die im Stadtgebiet Olpe tätigen Wohnungsgenossenschaften sein:

Wohnungsgenossenschaft Kreis Olpe Südsauerland e. G.

Schützenstr. 4
57462 Olpe
Telefon: 02761.96490
www.wg-olpe.de

Wohnungsgenossenschaft Südwestfalen e. G.

Weidenauer Str. 214
57076 Siegen – Weidenau
Telefon: 0271.236540
www.wgs-suedwestfalen.de

2. Was kommt nach dem Umzug?


Wenn Sie umziehen, sollten Sie folgende Dinge beachten:

  • Neue Adresse dem Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung innerhalb von einer Woche mitteilen
  • Neue Adresse Banken, Versicherungen, Ämter und Anderen (z.B.: Jobcenter) mitteilen 
  • Nachsendeauftrag bei der Post einrichten, damit Sie auch Briefe erhalten, die noch an Ihre alte Adresse geschickt werden (Ihre Post wird automatisch an Ihre neue Adresse weitergeleitet)
  • Festnetztelefon rechtzeitig vor dem Umzug ummelden

3. Miete und Mietrecht


Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie vorher bei Ihrem Vermieter einen Mietvertrag unterschreiben. In diesem werden insbesondere folgende Einzelheiten geregelt:

  • Höhe der monatlichen Miete
  • Höhe der Nebenkosten (insbesondere Heizkosten)
  • Höhe der Kaution (siehe unten)
  • Dauer des Mietvertrages
  • Hausordnung (Regeln für das Zusammenleben aller Hausbewohner)

Der Vermieter kann als Sicherheit für die Wohnung eine Kaution verlangen. Diese darf maximal so hoch sein wie drei Monatsmieten ohne Nebenkosten (Kaltmiete). Damit darf der Vermieter Reparaturen bezahlen, wenn Sie die Wohnung nach Ihrem Auszug in schlechtem Zustand hinterlassen oder Mietrückstände ausgleichen, wenn Sie die Miete nicht vollständig bezahlt haben.