Sicherheit im Ehrenamt

Das Land NRW hat im November 2004 Landesversicherungen abgeschlossen.

Mit den Versicherungen in den Bereichen Unfall und Haftpflicht im Ehrenamt werden Lücken im vorhandenen Versicherungsschutz geschlossen.

Erstattung Ihrer Auslagen

Es ist heute in fast allen Einrichtungen, Organisationen und Vereinen üblich, den Ehrenamtlichen die entstandenen Auslagen zu erstatten.

Einweisung in die Aufgabe

Die Einrichtungen, Vereine und Organisationen, die mit der Freiwilligenbörse zusammenarbeiten, weisen Sie in Ihre Aufgabe ein.